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Kryptowährungen Steuer 2022 – alle Infos 

Inhaltsverzeichnis

Kryptowährungen Steuer 2022 – alle Infos 

Das Interesse an Kryptowährungen hat auch im Jahr 2022 (trotz fallender Kurse) weiter zugenommen. Den meisten Marktteilnehmern ist mittlerweile bekannt, dass sie ihre Handelsaktivitäten in ihrer Steuererklärung angeben sollten. Insbesondere die zunehmende Regulierung der großen Börsen sorgt dafür, dass der Großteil des gehandelten Volumens nicht mehr anonym abgewickelt wird und die Finanzbehörden durchaus in der Lage sind, Transaktionen, Trades und Investitionen nachzuverfolgen. Damit jede/r weiß, was sie/er zu tun hat, haben wir im folgenden Text unseren Krypto Leitfaden Steuern 2022/2023 zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Kryptowährungen als Privatanleger versteuern

Wer sein eigenes (=privates) Vermögen verwaltet und dabei Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erwirtschaftet, hat ein paar Dinge zu beachten, wenn es um die Besteuerung dieser Gewinne (bzw. Verluste) geht. Dabei befindet man sich in der privaten Vermögensverwaltung, solange man nicht gewerblich tätig wird. Man ist in der Regel nicht gewerblich tätig, wenn man kein fremdes Vermögen (von anderen Menschen) verwaltet, oder andere Menschen einstellt, die dabei helfen, das eigene Vermögen zu verwalten. 

Wird das eigene Vermögen verwaltet, sind die Regeln für die Steuer recht überschaubar und man kann sie auch ohne fremde Hilfe einhalten. Die Regeln, die zu beachten sind (aus rechtlicher und ökonomischer Sicht), werden in den folgenden Abschnitten erklärt.

Neue Krypto-Steuern in Deutschland - Änderungen für 2022

Im Sommer 2022 hat das Finanzministerium das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Damit hat es die Verwaltungsvorgaben für die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen einem Update unterworfen und an die Veränderung auf dem Markt angepasst. Es ist dabei in einem wesentlichen Punkt den Wünschen der Krypto-Industrie und Privatanlegern entgegengekommen und hat die 10-Jahres-Fristverlängerung für Tokens, die so eingesetzt werden, dass sie eine Rendite abwerfen, gekippt. Im Wesentlichen müssen Kryptowährungen nur ein Jahr gehalten werden, um eine steuerfreie Veräußerung zu ermöglichen. Dass die Vermögenswerte genutzt werden, um zusätzliche Rendite zu erwirtschaften, ist unerheblich. Außerdem hat das Finanzministerium die Definitionen der Handlungsweisen auf dem Kryptomarkt angepasst, sodass seine Vorgaben nun der Realität auf den Märkten entsprechen. Was steuerlich zu beachten ist, kann im Rest des Beitrags nachgelesen werden.

Steuerrecht nach Anwendung

Zur Übersicht fassen wir im folgenden Abschnitt die steuerliche Behandlung der verschiedenen Krypto-Anwendungsarten zusammen.

Krypto-Handel Steuer

Beim “normalen” Handel von Kryptowährungen fällt der individuelle Steuersatz an, wenn man innerhalb der Spekulationsfrist verkauft. Der individuelle Steuersatz berechnet sich anhand aller Einnahmen und Ausgaben, die ein Mensch innerhalb eines Kalenderjahres hatte. Einkommen unter dem Grundfreibetrag von knapp 10.000€ zahlen keine Steuern. Niedrige bis mittlere Einkommen zahlen einen Steuersatz von 14%-35%, je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Mittlere Einkommen versteuern mit 35%-42% und hohe einkommen (über ca. 250k€ Jahreseinkommen) versteuern mit 45%. 

Steuer bei Krypto-zu-Krypto-Handel

Steuern fallen (außer bei Einhaltung der Spekulationsfrist) bei jedem Tauschvorgang an. Das bedeutet, dass ich jedes Mal, wenn ich meine Coins in eine “normale” (FIAT-) Währung umtausche, den Gewinn ermitteln und darauf Steuern bezahlen muss. Gleiches gilt auch beim Tausch von Kryptowährungen zu Kryptowährungen. Wenn ich einen angeschafften Coin/Token in einen (oder mehrere) Anderen tausche, handelt es sich ebenfalls um einen steuerpflichtigen Vorgang. Mein Gewinn errechnet sich dann anhand des Marktpreises des alten Coins/Tokens zum Zeitpunkt der Transaktion. Das sind dann auch (zusammen mit den Transaktionsgebühren) die Anschaffungskosten für meinen neuen Coin/Token. Außerdem beginnt die Spekulationsfrist für den neuen Coin/Token ab diesem Zeitpunkt wieder von vorne zu laufen.

Krypto-Staking Steuer

Staking-Rewards werden wie Erträge aus Krypto-Handel behandelt. Im Zeitpunkt des Zuflusses habe ich die Erträge mit dem tagesaktuellen Börsenpreis zu bewerten und mit meinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Jedoch gilt für die Rewards ebenfalls die Spekulationsfrist. Halte ich die Rewards also länger als 1 Jahr, muss ich die Gewinne aus der Kurssteigerung nicht versteuern. Darüber hinaus habe ich für die Zuflüsse aus Staking einen Freibetrag von 256€ im Jahr.

Krypto-Mining Steuer

Mining-Rewards werden wie Erträge aus Krypto-Handel behandelt. Im Zeitpunkt des Zuflusses habe ich die Erträge mit dem tagesaktuellen Börsenpreis zu bewerten und mit meinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Jedoch gilt für die Rewards ebenfalls die Spekulationsfrist. Halte ich die Rewards also länger als 1 Jahr, muss ich die Gewinne aus der Kurssteigerung nicht versteuern. Darüber hinaus habe ich für die Zuflüsse aus Mining einen Freibetrag von 256€ im Jahr. Beim Mining ist zu beachten, dass man anfallende Kosten für Hardware, Software, Strom, etc. von meinen Erträgen als Aufwendungen abziehen kann.

Krypto-Kredit Steuer / Lending Steuer

Wenn es um Kredite geht, muss zunächst zwischen traditionellen Krediten und der Verwendung von Lending-Protokollen unterschieden werden. Werden Vermögenswerte, wie traditionell bei einem Darlehen verliehen, kann es sein, dass die darauf erzielten Zinsen Kapitalerträge sind und als solche versteuert werden. Wird das eingesetzte Vermögen in ein Lending-Protokoll gegeben, werden die Rewards wie Erträge aus Krypto-Handel behandelt. Im Zeitpunkt des Zuflusses hat man die Erträge mit dem tagesaktuellen Börsenpreis zu bewerten und mit meinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Jedoch gilt für die Rewards ebenfalls die Spekulationsfrist. Hält man die Rewards also länger als 1 Jahr, müssen die Gewinne aus der Kurssteigerung nicht versteuert werden. 

Krypto-Airdrop Steuer (Krypto-geschenkt-bekommen Steuer)

Airdrops sind in der Regel Werbegeschenke oder Treuegeschenke von Protokollen an ihre Community oder Interessierte. Trotzdem unterliegen die Zuflüsse von Airdrops der Steuer. Die Einkünfte errechnen sich nach den gedroppten Coins/Tokens mit ihrem tagesaktuellen Börsenkurs (der in der Regel bei Airdrops überschaubar ist). Gegen diesen “Gewinn” kann man dann die ausgegebenen Kosten gegenrechnen (falls man diese bewerten kann). Auch hier beginnt die Spekulationsfrist ab dem Drop zu laufen und der Kurs entspricht den Anschaffungskosten. 

Krypto Immobilien Steuer

Tokenisierte Immobilienanteile werden genau gleich behandelt, wie jeder andere Coin/Token. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass in diesem Markt regelmäßig betrogen wird

Kryptos auszahlen

Wenn Kryptos ausgezahlt werden, werden sie normalerweise gegen eine “normale” (FIAT-) Währung umgetauscht. Falls man hier nicht die 1-Jahres-Spekulationsfrist eingehalten hat, sind die Gewinne nach dem individuellen Steuersatz zu versteuern (siehe oben). Ist die Frist eingehalten, sind die Erträge steuerfrei.

Steuern umgehen und reduzieren

Zunächst möchten wir ausdrücklich davon abraten, Steuern durch Maßnahmen zu umgehen oder zu reduzieren, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens stehen. Diese Handlungen werden Steuerhinterziehung und -verkürzung genannt und sind illegal. Der Gesetzgeber bietet ohnehin einige legale Methoden, durch die man die individuelle Steuerlast für Krypto-Investments und Trades reduzieren kann (in manchen Fällen auch auf 0€). 

Krypto-Steuer Haltefrist

In Deutschland beträgt die Haltefrist für Krypto-Assets ein Jahr. Das bedeutet, dass ich keine Steuern auf meine Veräußerungsgewinne bezahlen muss, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf meiner Kryptos länger als 1 Jahr beträgt. 

Habe ich beispielsweise 1 BTC (10.424,45$ = 8.890,44€) am 01.10.2020 gekauft und diesen 1 BTC (47.170,98$ = 40.704,7€) am 02.10.2021 verkauft, so ist mein Gewinn aus diesem Geschäft (36.746,53$ = 31.814,26€ = +352,5%) komplett steuerfrei. Hätte ich 1 BTC (41.757,62$ = 35.864,50€) bereits am 30.09.2021 verkauft, wäre mein Veräußerungsgewinn (31.333,17$ = 26.974,06€ = 303,4%) voll steuerpflichtig mit meinem individuellen Steuersatz. Bei einem individuellen Steuersatz von 35 % (= ca. der durchschnittliche Steuersatz bei mittlerem Einkommen in Deutschland) müsste ich eine Steuer von 9.440,92€ an den Staat bezahlen. In diesem Fall hätte ich lieber 2 Tage mit dem Verkauf warten sollen!

Werden an mehreren Zeitpunkten Kryptos gekauft und später veräußert, so kommt die FiFo-Methode zum Einsatz. Das bedeutet, dass die Coins, welche zu erst erworben wurden, auch als erstes wieder verkauft werden (auch wenn im Wallet nicht zwischen dem ersten und zweiten angeschafften BTC unterschieden wird und hier lediglich die Gesamtmenge an BTC angezeigt wird). 

Habe ich beispielsweise 0,5 BTC (5.212,53$ = 4.445,22€) am 01.10.2020 gekauft und weitere 0,5 BTC (5.310,89$ = 4.531,41€) am 03.10.2020 gekauft gilt Folgendes: 

Verkaufe ich 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, so ist mein gesamter Gewinn steuerfrei, weil nach der FiFo-Methode die als erstes angeschafften 0,5 BTC vom 01.10.2020 veräußert werden. 

Verkaufe ich jedoch am 02.10.2021 meinen gesamten Bestand, also 1 BTC (47.170,98$ = 40.704,70€), so habe ich die Spekulationsfrist für die Hälfte meiner verkauften Coins nicht eingehalten (die zweite Hälfte wurde ja am 03.10.2020 gekauft). Damit wird der Veräußerungsgewinn auf diese Hälfte der Coins steuerpflichtig. 

Dementsprechend habe ich

  1. einen Verkauf von 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, der einen steuerfreien Gewinn von 18.372,96$ = 15.907,13€ erzielt hat (Gewinn = Verkaufspreis – (Einkaufspreis+Transaktionsgebühren)).
  2. einen Verkauf von 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, der einen steuerpflichtigen Gewinn von 18.274,60$ = 15.820,94€ erzielt hat. Bei einem individuellen Steuersatz von 35 % müsste ich eine Steuer von 5.537,33€ an den Staat bezahlen.

Diese Steuerbelastung kann vermieden werden, indem man entweder den gesamten Bestand nach dem Ablauf der Frist für die zuletzt angeschafften Coins veräußert, oder jeden Teil erst dann veräußert, wenn die jeweilige Frist abgelaufen ist (in unserem Beispiel am 04.10.2021).

(Im Beispiel haben wir die Transaktionsgebühren bei der Gewinnermittlung vernachlässigt. Wir empfehlen, bei der Steuererklärung Transaktionsgebühren in die Gewinnermittlung mit einzurechnen, weil sie den Gewinn und damit die Steuerlast senken!)

Eine Veräußerung von Kryptos innerhalb eines Jahres kann auch steuerfrei sein, wenn die Gesamtgewinne aus den Veräußerungen nicht mehr als 600€ betragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sonstige private Veräußerungsgewinne außerhalb von Krypto-Geschäften ebenfalls unter diese Freigrenze fallen. Das heißt, dass ich nur noch 150€ an Kryptogewinnen erwirtschaften darf, wenn ich im selben Kalenderjahr bereits mein Fahrrad für 150€ und Omas alten Pelzmantel für 300€ vertickt habe. Übersteigt der Gesamtbetrag derartiger Veräußerungen (bspw. auch der private Verkauf von physischem Gold) in diesem Kalenderjahr die 600€-Grenze, so muss ich hier wieder mit meinem individuellen Steuersatz versteuern. Hierfür bedankt sich Christian Lindner herzlich!

Krypto-Gewinne mit Verlusten verrechnen

Wurden durch den Handel mit Kryptowährungen innerhalb eines Jahres Verluste erzielt, so kann man diese Verluste ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Das hat den Vorteil, dass Verlustgeschäfte aus dem einen Jahr die Gewinne mindern und deren Steuerbelastung senken. Ein Totalverlust (mehr Verluste als Gewinne) in einem Jahr kann mit den Gewinnen aus dem Vorjahr oder den möglichen Gewinnen aus dem nächsten Jahr verrechnet werden. Im ersten Fall kann das zu einer Steuerrückzahlung der Vorjahres-Steuer führen. Im zweiten Fall sinkt die Steuerbelastung, wenn Gewinne erwirtschaftet werden. 

Eine gängige Methode von großen Privatanlegern und HODLern ist das “harvesting of the losses”. Hierbei werden die Kursverluste “geerntet”. Diese Methode ist interessant für Investoren, die langfristig in Projekte investieren und einen kurz- und mittelfristigen Kursverlust aushalten, oder in ihrer Risikoeinschätzung mit einkalkuliert haben. Um die Verluste zu “ernten” werden die angeschafften Coins nach einer Verlustperiode für einen kurzen Zeitraum verkauft und dann wieder gekauft (ohne signifikante Kursbewegungen dazwischen). Damit werden die Kursverluste “realisiert”. Diese realisierten Verluste werden dann in der Steuererklärung als solche angegeben. Diese Verluste können dann mit anderen Gewinnen verrechnet, oder vor- bzw. zurückgetragen werden (wie oben bereits erklärt). ​Langfristig hat die Methode keine negativen Folgen für das Investment, da die selbe Menge an Coins direkt wieder ohne große Preisveränderung eingekauft wird. Zu beachten ist jedoch, dass dann die Haltefrist wieder von vorne beginnt und eine steuerfreie Veräußerung erst wieder nach einem Jahr möglich ist.​

Ausgaben geltend machen

Wie bei den anderen Arten, mit denen man Einkommen erzielen kann, können auch beim Handel mit Kryptowährungen die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Der steuerrelevante Gewinn errechnet sich immer auf die Weise, dass von den Einnahmen, also der Menge der verkauften Coins, multipliziert mit dem Börsenkurs zum Verkaufszeitpunkt, die Anschaffungs- und Verkaufskosten abgezogen werden. Die Anschaffungskosten sind die Menge der gekauften Coins multipliziert mit dem Börsenkurs zum Kaufzeitpunkt und alle anfallenden Transaktionsgebühren. Die Verkaufskosten sind ebenfalls die anfallenden Transaktionsgebühren. 

Transaktionskosten absetzen

Sämtlich entstandene Transaktionsgebühren beim Kauf und Verkauf von Coins und Tokens können gewinnmindernd abgezogen werden. Damit senken Sie die zu zahlende Steuer. Die entstandenen Transaktionsgebühren für Staking, Lending oder sonstige Erträge im Krypto-Bereich können ebenfalls abgezogen werden.

Future-Trading für Flexibilität und hohe individuelle Steuersätze

Für Menschen, die häufig mit Krypto-Werten handeln und aufgrund der kürzeren Dauer zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist nicht einhalten können, lohnt es sich, über den Handel mit Future-Kontrakten nachzudenken. Der Handel mit Futures erleichtert nicht nur das gehebelte Handeln durch den Einsatz von Fremdkapital (grob gesagt), es kann auch zu einer Steuerreduzierung bei den Gewinnen führen. 

Wird die Spekulationsfrist bei Spot-Käufen (=physische Käufe von Coins) nicht eingehalten, muss der/die Handelnde die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. In Deutschland beträgt dieser Steuersatz bei Privatpersonen mit mittlerem Einkommen ca. 35-42% (45% bei höheren Einkommen). Futures sind jedoch keine “physischen” Coins, sondern Finanzprodukte wie Aktien, Optionsscheine, oder Schuldscheine. Damit fallen sie in die Steuerart der Kapitaleinkünfte und diese werden mit einem pauschalen Steuersatz von 25% besteuert. Wenn man also einen hohen individuellen Steuersatz hat (weil man bspw. einen gut bezahlten Beruf hat) und aufgrund der Strategie/ des Marktverhaltens regelmäßig die Spekulationsfrist nicht einhält, empfehlen wir, über das Furure-Trading, statt dem Spot-Trading nachzudenken. Der Nachteil ist, dass man hier keine Spekulationsfrist hat, nach der die Erträge steuerfrei werden. Für langfristige Investments lohnt sich also wieder der Spot-Kauf.

Krypto-Steuer Freibetrag

Die Spekulationsfrist ist die Haltefrist für digitale Vermögenswerte. Wie bereits oben im Beitrag erwähnt, entfällt die Steuer komplett, wenn ein Vermögenswert länger als 1 Jahr gehalten wird. Wer noch weitere Fragen zur Spekulationsfrist hat, kann sich gerne nochmal unser Beispiel von oben durchlesen oder uns direkt kontaktieren. Wir helfen gerne weiter!

First in - First Out

Wie bereits erwähnt, kommt bei der Berechnung der Frist die FiFo-Methode zum Einsatz. Hier wird davon ausgegangen, dass die zuerst angeschafften Coins auch wieder als erste verkauft werden. Um den Zusammenhang klarer zu machen, verweisen wir auf unser Beispiel oben.

Last in - First Out

Falls gewünscht, kann auch die LiFo-Methode angewendet werden, das heißt, die zuletzt angeschafften Coins werden als erste wieder verkauft. Dies kann mir den Vorteil bringen, dass ich mit den zuerst angeschafften Coins eher die Spekulationsfrist überschreite. Jedoch muss ich mich in der Steuererklärung für eine der beiden Methoden entscheiden und diese für alle Coins anwenden und auch entsprechende Dokumentationen nachweisen. In der Umsetzung erachten wir die FiFo-Methode als einfacher.

Krypto-Steuer Freibetrag

Der Gesetzgeber gibt dem Krypto-Händler ein paar Freibeträge/-grenzen an die Hand, die die Steuerlast mindern. Zum Einen gibt es den steuerlichen Grundfreibetrag von knapp 10.000€ im Jahr. Solange meine Gesamteinnahmen in einem Jahr diesen Betrag nicht übersteigen, muss ich keine Steuern bezahlen (der Grundfreibetrag ändert sich jährlich, d.h. man sollte diesen immer prüfen). Wird der Grundfreibetrag überschritten, ist das trotzdem nicht besonders tragisch. Zum einen muss man nur die Differenz der Gewinne und des Grundfreibetrags versteuern und zum anderen beginnt die Steuerprogression mit einem niedrigen Steuersatz (14%) und steigt dann mit zunehmendem Einkommen an.  

Zum Anderen gibt es noch die 600€ -Freigrenze, die wir bereits erwähnt haben. Wenn keine anderen privaten Veräußerungsgeschäfte vorgenommen werden, kann man auch Krypto-Gewinne ohne Einhaltung der Spekulationsfrist in Höhe von 600€ erzielen, ohne dass eine Steuer anfällt. Wird die Grenze jedoch überschritten, muss man den gesamten Betrag versteuern.

Für Einkünfte aus Staking, Lending und Mining gibt es noch einen Freibetrag von 256€

Steuerliche unterschiede nach Art des Krypto-Investments

Wird durch den Einsatz von Finanzinstrumenten auf den Wertgewinn- oder Verlust von Kryptowährungen spekuliert, weicht der Steuersatz vom individuellen Steuersatz ab. Finanzprodukte haben in der Regel einen pauschalen Kapitalertragsteuersatz von 25%. Dieser findet Anwendung bei:

  • Krypto-Steuer: Kauf als CFD
  • Krypto-Steuer: Kauf von Krypto-Zertifikaten
  • Krypto-Steuer: Kauf als Krypto ETF

Dies sind jedoch Sammelbegriffe für Finanzprodukte, die sich auf dem Markt vielfältig ausgestalten. Je nach Anbieter sind diese Produkte anders gestrickt und unterliegen anderen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen, sodass hier keine zuverlässige Aussage getroffen werden kann. Die steuerliche Behandlung ist bei diesen Produkten im Einzelfall zu prüfen.

Krypto-Steuer: Kauf von echten Kryptowährungen 

Worauf es bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel von “echten” Kryptowährungen ankommt, also “physischen” Kryptowährungen, bei denen die Transaktion auf der Blockchain gespeichert wird, verweisen wir nach oben auf unsere Ausführungen zum Spot-Handel und der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen.

Kryptowährungen als Unternehmen versteuern

Wenn es um Kryptowährungen geht, müssen Unternehmen bei der Besteuerung auf andere Dinge achten, als Privatpersonen. Unternehmen sind gewerblich tätig. Deshalb liegen bei der Veräußerung von Kryptowährungen keine privaten Veräußerungsgeschäfte vor. Dementsprechend gilt hier nicht die Haltefrist von einem Jahr. Gewinne sind sofort steuerpflichtig. Außerdem passt sich die Ermittlung der Krypto-Gewinne an die Gewinnermittlungsmethode des Unternehmens an. Ein/e Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in ermittelt, wie die Privatperson, nach der Einnahmen- Überschussrechnung. Wer jedoch bilanziert, muss auch seine Krypto-Transaktionen in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abbilden. Bei Unternehmen spielen jedoch viele individuelle Faktoren eine Rolle und man kann hier kein pauschales Rezept verschreiben. Wir empfehlen Unternehmern, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Ab wann gilt der Handel als gewerblich? 

Wird ausschließlich mit Kryptos zur Gewinnerzielung gehandelt (und keine weitere Tätigkeit vorgenommen, die bereits gewerblich ist), kann anhand von 2 Faktoren bestimmt werden, ob die Tätigkeit aus steuerlicher Sicht gewerblich ist:

  1. Wird fremdes Vermögen verwaltet,
  2. sind weitere Personen als Angestellte eingestellt, die die Vermögensverwaltung voranbringen.

Liegen diese beiden Faktoren nicht vor, ist man wahrscheinlich in der privaten Vermögensverwaltung (auch hier kann der Einzelfall abweichen). Wer sich hierbei nicht sicher ist, sollte ebenfalls einen Steuerberater aufsuchen.

Anlage- oder Umlaufvermögen bei Unternehmen

Kryptowährungen und Tokens können bei der Bilanzierung sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen aktiviert werden. Im Anlagevermögen sind sie unter Finanzanlagen,  im Umlaufvermögen unter sonstigen Vermögensgegenstände zu führen. Sie sind mit den Anschaffungskosten zum Anschaffungszeitpunkt zu bewerten, das heißt mit dem Marktkurs zuzüglich der zusätzlich entstandenen Kosten (wie Transaktionsgebühren).

Kryptowährungen als Trader versteuern

Krypto-Trader, also Menschen, die regelmäßig in kürzeren Zeiträumen als der 1-Jahr-Haltefrist handeln, haben das Problem, dass sie ihre Gewinne nach dem individuellen Steuersatz versteuern müssen. Dieser beträgt bei mittleren Einkommen in Deutschland ca. 35% und bei höheren Einkommen 42%. Um die Steuerlast zu senken, können Trader auf andere Trading-Instrumente zurückgreifen.

Krypto-Future Trading

Während der individuelle Steuersatz sich nach der Höhe des Einkommens richtet und in der Regel 35 % – 45 % beträgt, beträgt der Steuersatz auf Kapitalerträge, also Gewinne aus dem Handel von Finanzinstrumenten, pauschal 25 %. Der Nachteil dabei ist, dass hierbei die Spekulationsfrist von 1 Jahr nicht gilt,  nach welcher Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können. 

Welcher Krypto-Handel fällt unter diese Kategorie?

Wie bereits oben erwähnt, unterliegt der Handel mit Perpetual Futures der 25%-Kapitalertragsteuer, weil es sich hierbei um Finanzprodukte handelt und nicht um den “physischen Handel” von Kryptowährungen. Der wesentliche Unterschied ist, dass Transaktionen nicht auf der Blockchain gespeichert werden, sondern in den Order-Büchern des Börsenanbieters (wie beim Handel mit Aktien-Optionsscheinen). 

Der/die vorausschauende Krypto-Trader/in, der/die einen hohen individuellen Steuersatz hat, weil er/sie bspw. noch einen gut bezahlten Job hat, kann die Steuerlast auf seine/ihre Kryptogewinne also senken, indem er/sie die (voraussichtlich) kurzfristigen Trades mit Futures durchgeführt und lediglich die Trades, von denen er/sie sich sicher ist, dass sie länger als 1 Jahr in seinem/ihrem Portfolio sind, On-Chain (Spot) durchführen. Damit wird für Gutverdiener die Steuerlast bei kurz- und langfristigen Trades auf das Minimum reduziert. Hält man einen Future-Trade länger als ein Jahr, so fällt hier die 25%-Steuer an. Man sollte also gut abwägen, welche Trades man als Future- und welche man Spot tätigt.

Trading-Bots

Trading-Bots sind lediglich Werkzeuge, die zum Traden eingesetzt werden. Grundsätzlich hängt die Besteuerung der Gewinne von Trading-Bots davon ab, wer die Bots einsetzt. Für steuerliche Detailfragen zum Einsatz von Trading-Bots verweisen wir auf die Steuerberatung.

Krypto-Steuer berechnen

Bei der Berechnung von Gewinnen aus dem Handel von Kryptowährungen kann man sich an folgendem Beispiel orientieren.

Beispielrechnung

Habe ich beispielsweise 1 BTC (10.424,45$ = 8.890,44€) am 01.10.2020 gekauft und diesen 1 BTC (47.170,98$ = 40.704,7€) am 02.10.2021 verkauft, so ist mein Gewinn aus diesem Geschäft (36.746,53$ = 31.814,26€ = +352,5%) komplett steuerfrei. Hätte ich 1 BTC (41.757,62$ = 35.864,50€) bereits am 30.09.2021 verkauft, wäre mein Veräußerungsgewinn (31.333,17$ = 26.974,06€ = 303,4%) voll steuerpflichtig mit meinem individuellen Steuersatz. Bei einem individuellen Steuersatz von 35 % (= ca. der durchschnittliche Steuersatz bei mittlerem Einkommen in Deutschland) müsste ich eine Steuer von 9.440,92€ an den Staat bezahlen. In diesem Fall hätte ich lieber 2 Tage mit dem Verkauf warten sollen!

Werden an mehreren Zeitpunkten Kryptos gekauft und später veräußert, so kommt die FiFo-Methode zum Einsatz. Das bedeutet, dass die früher angeschafften Coins auch als erstes wieder verkauft werden (auch wenn im Wallet nicht zwischen dem ersten und zweiten angeschafften BTC unterschieden wird und hier lediglich die Gesamtmenge an BTC angezeigt wird).  

Habe ich beispielsweise 0,5 BTC (5.212,53$ = 4.445,22€) am 01.10.2020 gekauft und weitere 0,5 BTC (5.310,89$ = 4.531,41€) am 03.10.2020 gekauft gilt folgendes: 

Verkaufe ich 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, so ist mein gesamter Gewinn steuerfrei, weil nach der FiFo-Methode die als erstes angeschafften 0,5 BTC vom 01.10.2020 veräußert werden. 

Verkaufe ich jedoch am 02.10.2021 meinen gesamten Bestand, also 1 BTC (47.170,98$ = 40.704,70€), so habe ich die Spekulationsfrist für die Hälfte meiner verkauften Coins nicht eingehalten (die zweite Hälfte wurde ja am 03.10.2020 gekauft). Damit wird der Veräußerungsgewinn auf diese Hälfte der Coins steuerpflichtig. 

Dementsprechend habe ich:

  1. einen Verkauf von 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, der einen steuerfreien Gewinn von 18.372,96$ = 15.907,13€ erzielt hat (Gewinn = Verkaufspreis – (Einkaufspreis+Transaktionsgebühren)).
  2. einen Verkauf von 0,5 BTC (23.585,49$ = 20.352,35€) am 02.10.2021, der einen steuerpflichtigen Gewinn von 18.274,60$ = 15.820,94€ erzielt hat. Bei einem individuellen Steuersatz von 35 % müsste ich eine Steuer von 5.537,33€ an den Staat bezahlen.

Versteuerung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel

Werden Kryptowährungen als Zahlungsmittel eingesetzt, also zum Kauf einer Ware oder Dienstleistung, so liegt (wie beim Swap in eine andere Kryptowährung) ein Tauschvorgang vor. Liegt der Zeitpunkt der Anschaffung länger als 1 Jahr zurück, so liegt eine steuerfreie Veräußerung vor und man muss sich keine Gedanken über die Steuer machen. Wurden die Coins jedoch vor weniger als einem Jahr angeschafft, wurde innerhalb der Spekulationsfrist veräußert und ein etwaiger Gewinn oder Verlust ist mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Transaktion (Zeitpunkt des Kaufs der Ware oder Dienstleistung) zu bewerten. 

Wie müssen Kryptowährungen in der Steuererklärung angegeben werden?

Da der Handel mit Kryptowährungen dem Finanzamt mitgeteilt werden muss, beschreiben wir, wie die Privatperson dies über die Steuererklärung abwickeln kann.

Elster

Elster ist das kostenlose Steuer-Tool, das die Bundesfinanzverwaltung den deutschen Bürgern zur Verfügung stellt. Nachdem man sich auf Elster registriert hat (wie man sich auf Elster registriert, kann man in unserem Video im Krypto-Training nachschauen), kann man sämtliche Formulare zu allen Steuerarten ausfüllen, die nach dem deutschen Steuerrecht steuerpflichtig sind. Nachdem Elster in den letzten Jahren die Bedienoberfläche vereinfacht hat, kann mittlerweile jede/r sich durch den Online-Fragebogen klicken und so seine Steuererklärung abgeben.

Formular

Die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen stellen Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften dar. Private Veräußerungsgeschäfte werden in der Anlage: Sonstige Einkünfte (SO) angegeben. Über den Reiter “Weitere Formulare” kann dieses Formular der privaten Steuererklärung hinzugefügt werden. Hier muss man lediglich die steuerpflichtigen Einnahmen aus der Veräußerung von Kryptowährungen und die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben (wie Einkaufspreise und Transaktionsgebühren) angeben. Beim Handel von Futures müssen diese als Kapitalerträge im Formular KAP angegeben werden. Hier erfolgt die Gewinnermittlung auf die selbe Weise. Wer mit den Formularen Probleme hat, kann sich an seinen Steuerberater und sein Finanzamt wenden oder in die Kommentarspalte schreiben!

Krypto-Steuern als Student

Viele Studenten glauben, sie hätten aufgrund von ihrem “beruflichen” Status steuerliche Vorzüge bzw. genießen Steuerfreiheit. Dies ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Hauptsächlich kommt ihre Steuerfreiheit daher, dass ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von ca. 10.000€ liegt oder der Unterhalt von ihren Eltern bezahlt wird. Der Grundfreibetrag kommt jedem Steuerpflichtigen zu Gute und das “Taschengeld”, das von den Eltern bezahlt wird ist in der Regel aus deren Einkommen und wurde bereits von den Eltern versteuert. Hat ein Student kein Einkommen, außer seinem Krypto-Trading, ist dieses Steuerfrei bis zu einem Betrag von knapp 10.000€. Falls jedoch weitere Einkünfte dazukommen, liegt die Besteuerung beim individuellen Steuersatz auf den Gesamtbetrag der Einkünfte des Studenten.

Krypto-Steuern als Kind

Kinder genießen grundsätzlich keine Steuerfreiheit in Deutschland. Sie werden vor den Finanzbehörden von ihren Eltern vertreten. Wird Vermögen auf die eigenen Kinder überschrieben, könnte Erbschaftsteuer anfallen, auch wenn alle Beteiligten noch am Leben sind. Schenken Eltern ihren Kindern große Vermögenswerte, haben sie hierfür alle 10 Jahre einen Freibetrag von 400.000€.

Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland

Kryptowährungen werden von Land zu Land unterschiedlich behandelt und wöchentlich kommen Schlagzeilen zu den steuerrechtlichen Veränderungen weltweit. Heutzutage ändert sich die Besteuerung von Krypto-Assets fast direkt nach einem Regierungswechsel. Ein Steuerparadies kann sich schnell zu einem Hochsteuerland entwickeln. Wer plant, in ein Niedrigsteuerland umzusiedeln, sollte deshalb den politischen Diskurs zur Besteuerung von Krypto-Assets im Auge behalten. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, wie die Lage international aussieht. Wir geben jedoch keine Garantie für die Aktualität oder Richtigkeit der Informationen. Gerade hier empfehlen wir das Hinzuziehen eines Steuerberaters. Außerdem raten wir von voreiligen Entscheidungen ab!

Länder ohne Krypto-Steuer

In klassischen Steueroasen werden natürlich auch die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht versteuert. Die bekannten und üblichen Steueroasen sind: die Bahamas, Bermuda, Weißrussland, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Zentralafrikanische Republik, Liechtenstein, Malta, Malaysia, Gibraltar, Taiwan, El Salvador und Panama. Ob man sich in diesen Ländern ansiedeln will oder nicht, überlassen wir jedem/er selbst, wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass bei deutschen Finanzbehörden relativ schnell ein rotes Licht angeht, wenn Geschäfte in diesen Ländern gemacht werden oder Menschen sich dort ansiedeln. Es ist grundsätzlich nicht illegal seinen Wohnsitz in diese Länder zu verlegen, man sollte aber wissen, dass gerade hier eine ausführliche Steuerberatung unerlässlich ist.

Krypto-Steuer in Portugal

In Portugal sind Gewinne aus Krypto-Geschäften ebenfalls steuerfrei, solange es sich um privates Krypto-Trading handelt. Jedoch ist die Besteuerung von digitalen Vermögenswerten immer häufiger Thema von politischen Debatten.

Krypto-Steuer in Österreich 

Österreich behandelt Krypto-Trading wie Trading mit klassischen Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen und Optionen. Der Steuersatz beträgt hierbei 27,5%, unabhängig davon, wie viel man sonst verdient.

Krypto-Steuer in der Schweiz

In der Schweiz hängt die Besteuerung von Vermögenswerten davon ab, in welchem Kanton man sich befindet. Grundsätzlich sind jedoch Gewinne aus Krypto-Trading von der Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus hat die Schweiz ebenfalls einen Grundfreibetrag.

Krypto-Steuer in Europa

In Europa werden Krypto-Assets steuerlich sehr unterschiedlich behandelt. Zu den krypto-freundlicheren Ländern gehören Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Malta, Slowenien, Gibraltar und Portugal. Zu den weniger krypto-freundlichen Ländern zählen Belgien, Island, Israel, Österreich, Norwegen, Dänemark und Frankreich.

Tipps zur Versteuerung von Kryptowährungen

Wie bereits aus dem vorangegangenen Beitrag hervorgegangen ist, gibt es beim Handel mit Kryptowährungen einige Dinge zu beachten, wenn es um die Steuern geht. Im Folgenden haben wir noch ein paar interessante Tipps, damit bei der Versteuerung von Kryptowährungen keine Fehler gemacht werden.

Sorgfältig dokumentieren

Nicht nur zur Steigerung der eigenen Trading-Performance, sondern auch für die fehlerfreie Gewinnermittlung ist eine sorgfältige Dokumentation der Trades hilfreich. Wir empfehlen Anfängern in einer Excel-Tabelle sämtliche Trades mit Einkaufspreis, Zeitpunkt, Menge, Stopps, Zielpreisen und Verkaufspreisen und Zeitpunkt einzutragen. Fühlt man sich nach einer Zeit hier sicher, kann man sich auch auf so gut wie allen Börsen CSV-Dateien im Tabellen-Format ausgeben lassen. Diese sind jedoch für den Laien oft unübersichtlich und schwer zu verstehen. Falls man sich den Stress sparen will, gibt es zahlreiche Tracking-Programme mit Schnittstellen zu sämtlichen Börsen und Wallets. Wem die eigenhändige Dokumentation zu anstrengend ist, kann diese Dienste in Anspruch nehmen. Wir raten davon ab, keine Dokumentation durchzuführen. Der Lerneffekt und der Überblick über das Portfolio bleiben auf der Strecke und bei der Steuererklärung kommt ein Jahr später das böse Erwachen, weil man dann ein ganzes Trading-Jahr nachvollziehen muss. Das ist uns und unserem Umfeld auch passiert. Es macht keinen Spaß und nimmt oft einen ganzen Tag oder mehr in Anspruch. 

Längerfristig halten 

Wer langfristige Investments tätigt, sollte auf Spot kaufen und seine Coins mindestens 1 Jahr halten. Auf diese Weise spart er/sie sich in Deutschland die Steuer auf die Kursgewinne. 

Steuertools nutzen

Steuertools erleichtern das Tracken der Krypto-Transaktionen. Über automatisierte Schnittstellen generieren diese Tools die Transaktionsdaten direkt von den Börsen und Wallets, sodass man selbst kaum noch Arbeitsaufwand hat. Einige der Tools generieren auf Knopfdruck alle Zahlen, die man in der Steuererklärung angeben muss und teilen direkt mit, wo in der Steuererklärung diese Zahlen einzutragen sind. Einfacher geht es nicht!

Krypto-Steuerberater suchen 

Wer sich unsicher ist, sollte auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch sind oft überschaubar oder sogar kostenlos. Viele Berater verlangen kein Honorar für eine Erstberatung. Auf diese Weise kann man sich sicher sein, dass bei der Gewinnermittlung und der Erklärung keine Fehler gemacht werden. Es lebt sich deutlich entspannter, wenn man weiß, dass man diesbezüglich auf der sicheren Seite ist. Darüber hinaus kann man sich mit voller Konzentration auf die Profitmaximierung konzentrieren.

Steuertsunami Bitcoin

BMF-Schreiben - Juni 22

Krypto-Steuer Buch lesen 

Wer sich intensiver mit der Literatur zur Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigen will, sollte sich zunächst das aktuelle BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Juni 2022 durchlesen. In diesem Schreiben definiert die Bundesregierung aus ihrer Sicht die steuerpflichtigen Handlungen, die mit Kryptowährungen und Tokens durchgeführt werden können und wie diese betrieblich und privat zu besteuern sind. Wem das noch nicht gereicht hat, dem/der empfehlen wir das Buch: “Steuertsunami Bitcoin” von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss.

FAQ zu Krypto-Steuer

Hier fassen wir allen Lesern noch einmal die häufigsten Fragen zu Krypto und Steuern zusammen.

Ja, Verluste, die man durch Krypto-Spot-Trading innerhalb eines Jahres erzielt hat, kann man seinen positiven Gewinnen entgegenrechnen. Falls das gesamte Jahr negativ war, kann man den Verlust mit den Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen (macht das Finanzamt automatisch) oder für das Folgejahr vortragen.

Ja, wenn man nicht über eine Börse handelt, die Steuern direkt einbehält und abführt, muss man die über das Jahr entstandene Steuerschuld nach Abgabe der Steuererklärung und der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt nachzahlen.

Der Steuersatz auf meine Kryptogewinne entspricht dem individuellen Steuersatz, der sich am Gesamtbetrag meiner Einkünfte für das Kalenderjahr orientiert. Einkommen ab ca. 10.000€ bis ca. 55.000€ haben einen progressiv steigenden Steuersatz von 14% bis 42%. Einkommen ab ca. 250.000€ haben einen Steuersatz von 45%. Der Steuersatz auf Future-Trades beträgt 25%.

Der zu versteuernde Gewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich des Anschaffungspreises, Transaktionsgebühren und sonstigen Kosten, die bei der Gewinnerzielung angefallen sind.

Die Gewinne aus dem Spot-Verkauf von Bitcoin orientieren sich nach der Höhe des individuellen Einkommens aus dem Kalenderjahr, außer die Bitcoin wurden über ein Jahr gehalten. Wurden die Gewinne mit Future-Trading erzielt, müssen hierauf 25% Steuern gezahlt werden.

Kryptowährungen werden nach der Gewinnermittlung nach dem individuellen Steuersatz aus dem Kalenderjahr versteuert. Future-Trades werden mit 25% versteuert.

Fazit

Dank einem Update aus dem Finanzministerium vom Sommer 2022 ist die steuerliche Behandlung von Krypto-Trades einfacher geworden. Die wichtigsten Dinge auf die man  bei der Versteuerung von Kryptowährungen achten sollte, sind:

  • eine ordentliche Dokumentation
  • eine fehlerfreie Gewinnermittlung
  • die 1-Jahres-Haltefrist für längerfristige Investments
  • Future-Trading für kurzfristige Trades
  • die Verrechnung von Verlusten
  • die Eintragung in der Steuererklärung

Wenn man dies für ein Jahr durchgeführt hat, weiß man in der Regel, wie der Hase läuft und braucht sich keine Sorgen zu machen. Sollte es Neuerungen geben, von denen Ihr wissen solltet, werdet Ihr es hier auf unserem Krypto-Blog erfahren!

Moritz Nold

Moritz Nold

Experte für Steuer und Prüfungswesen im Kryptomarkt!

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